Coronaregeln Alarmstufe
17. November 2021
Sehr geehrte Gäste,
liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe SVO-Fans!
Durch die Bekanntgabe der Alarmstufe, zum Mittwoch den 17.11.2021, gelten in Baden- Württemberg verschärfte Corona-Regeln für nicht-immunisierte Personen im Freizeit- und Amateursport. Konkret bedeutet dies für
den Trainings-und Übungsbetrieb:
- Zutritt in geschlossenen Räumen (z.B. Sporthalle) 2G
- im Freien 3G (nur PCR-Test)
Durchführung von Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen im Sport (z.B. Wettkampfserien und Ligabetrieb):
- Zuschauerinnen und Zuschauer: Zutritt in geschlossene Räume und im Freien 2G
- Sportlerinnen und Sportler sowie Schiedsrichter: Zutritt in geschlossene Räume 2G; im Freien 3G (nur PCR-Test)
- Maskenpflicht: in geschlossen Räumen bzw. im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule
aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen- Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt
(negativer Antigen-Test erforderlich)