Coronaregeln Alarmstufe

Nov. 17, 2021

Sehr geehrte Gäste,
liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe SVO-Fans!


Durch die Bekanntgabe der Alarmstufe, zum Mittwoch den 17.11.2021, gelten in Baden- Württemberg verschärfte Corona-Regeln für nicht-immunisierte Personen im Freizeit- und Amateursport. Konkret bedeutet dies für


den Trainings-und Übungsbetrieb:
   - Zutritt in geschlossenen Räumen (z.B. Sporthalle) 2G
   - im Freien 3G (nur PCR-Test)


Durchführung von Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen im Sport (z.B. Wettkampfserien und Ligabetrieb):

   - Zuschauerinnen und Zuschauer: Zutritt in geschlossene Räume und im Freien 2G
   - Sportlerinnen und Sportler sowie Schiedsrichter: Zutritt in geschlossene Räume 2G; im Freien 3G (nur PCR-Test)
   - Maskenpflicht: in geschlossen Räumen bzw. im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung:
   - Kinder bis einschließlich 5 Jahre
   - Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule

     aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
   - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen- Test erforderlich)
   - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
   - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
   - Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt

     (negativer Antigen-Test erforderlich)

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